Wahlarzt

Dr. Robert Eisinger

Achtung:

Die Krankenkassen erstatten die Kosten eines Wahlarztes in der Höhe von 80 % jenes Betrages, den die Krankenkassen bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners aufwenden hätte müssen, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.


Gerne reichen wir die Honorarnote für Sie, bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Die Erstattungssumme wird folgend automatisch auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. D.h. eine Refundierung der anteiligen Kosten ist nur bei der Verwendung der folgenden Medikamente möglich: Infiltrationen mit Lokalanästhetika, Kortison, ev. Antirheumatika.

Alternative Therapieformen wie die Infiltration mit ACP, Hyaluronsäure oder die Stoßwellentherapie etc. sind nicht erstattungsfähig!

ARZTTERMINE sind wertvoll

Bitte sagen Sie Ihren Termin rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind!

 

VIELEN DANK FÜR IHRE RÜCKSICHTNAHME!

Termin ganz einfach telefonisch absagen.

 

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen (ohne rechtzeitige Absage), müssen wir leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.